- Wölfel Blog
- Blendung durch Photovoltaikanlagen im Straßenverkehr - Varianten berechnen und Planung optimieren
Blendung durch Photovoltaikanlagen im Straßenverkehr - Varianten berechnen und Planung optimieren
Riesige Solarparks – teils so groß wie hunderte Fußballfelder – sind inzwischen kein seltener Anblick, wenn man auf den Straßen Deutschlands unterwegs ist. Die Flächen rund um Autobahnen und Bundesstraßen oder auch Bahnstrecken sind aufgrund der bereits bestehenden Vorbelastung häufig besonders geeignet.
Beispiel: Die Strategie des Freistaats Bayern
„Die Flächen entlang von Straßen bieten großes Potenzial, um mittels Photovoltaikanlagen klimafreundlichen Strom zu erzeugen. Konkret eignen sich laut einer Untersuchung insgesamt rund 30.000 Einzelflächen an Bundes- oder Staatsstraßen mit einer Gesamtfläche von knapp 2.150 Hektar. Das theoretisch erschließbare Photovoltaik-Potenzial liegt bei etwa 2,5 Terawattstunden pro Jahr – Strom für rund 700.000 Einfamilienhäuser.“
Ausschnitt aus einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 21.08.2024
(Quelle: https://www.stmb.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2024/101/index.php)
Der Bau von Solarparks an Verkehrswegen birgt also große Potenziale, er bringt aber auch eine Herausforderung mit sich: Bei Sonneneinstrahlung können Reflexionen entstehen, die für Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen mindestens störend, im schlimmsten Fall sogar gefährlich sind. Denn die Blendung kann zu Orientierungslosigkeit führen und Unfälle verursachen.
Welche Regelungen gilt es bei der Planung von PV-Anlagen in der Nähe von Verkehrswegen zu beachten?
Soll ein Solarpark in der Nähe von Verkehrswegen entstehen, muss die Blendwirkung in den Planungen berücksichtigt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen variieren dabei von Land zu Land.
In Deutschland muss laut Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) grundsätzlich sichergestellt werden, dass eine Anlage keine „Gefahren, erhebliche[n] Nachteile oder erhebliche[n] Belästigungen“ (vgl. § 3 BImSchG) für den öffentlichen Raum herbeiführt. Diese Regelung schließt auch die Blendung von Verkehrsteilnehmenden durch PV-Anlagen ein. Zu berücksichtigen sind außerdem spezifische Normen und Leitfäden, beispielsweise die Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI). In Österreich gilt unter anderem die ÖVE‑Richtlinie OVE R11‑3: Blendung durch Photovoltaikanlagen, in der Schweiz der Leitfaden zum Melde- und Bewilligungsverfahren für Solaranlagen. Darüber hinaus können natürlich auch aus lokalen Bauvorschriften oder kommunalen Regelungen Anforderungen hervorgehen.
Ab einer bestimmten Größe ist für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen – man spricht auch von gebäudeunabhängigen Anlagen – eine Genehmigung inklusive Blendgutachten erforderlich.
Wie kann die Blendwirkung von Photovoltaikanlagen reduziert werden?
Die Hersteller haben die Herausforderung bereits erkannt und arbeiten an verschiedenen technischen Lösungen, um die Blendwirkung ihrer Photovoltaikmodule zu minimieren – beispielsweise spezielle Beschichtungen oder Folien. Aber auch die Ausrichtung der Anlage spielt eine entscheidende Rolle. Im Rahmen der Planung kann also großer Einfluss auf die Sicherheit genommen werden.
Eine Immissionsschutzsoftware wie IMMI ermöglicht es, die Blendwirkung einer Anlage zu berechnen, Maßnahmen zur Reduktion virtuell zu testen und verschiedene Varianten durchzuspielen. So kann die bestmögliche, allen Anforderungen entsprechende Lösung gefunden und umgesetzt werden.
Weitere Anwendungsfelder: Blendung durch Photovoltaikanlagen auf Dachflächen
Blendung durch Photovoltaikmodule ist nicht nur bei gebäudeunabhängigen Anlagen und in Bezug auf Straßenverkehr ein Thema: Auch bei PV-Anlagen auf Dachflächen gilt es die Blendwirkung zu berücksichtigen – insbesondere in (Groß-)Städten und in der Nähe von Flughäfen.
Teilen Sie diesen Artikel auf LinkedIn
Weitere Blogartikel