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Straßenverkehrslärm berechnen – ja, wie denn nun?
Sich im Vorschriftendschungel zurechtzufinden ist manchmal gar nicht so einfach. Was es zum Beispiel bei der Berechnung von Straßenverkehrslärm in Deutschland zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
Bauleitplanung und Verkehrsplanung - 16. BlmSchV
Bis vor kurzem noch war Straßenverkehrslärm in Deutschland im Rahmen der Bauleitplanung beziehungsweise der Verkehrsplanung mit der RLS-90 zu berechnen. Seit Änderung der 16. BImSchV („Verkehrslärmschutzverordnung“) und der entsprechenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 9. November 2020 gilt nun die RLS-19 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 2019).
Lärmkartierung zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinien - 34. BlmSchV
Die Grundlage für die Berechnung von Umgebungslärm nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (Lärmkartierung) wurde ihrerseits geändert und in Gestalt der 34. BImSchV (§ 5 Absatz 1 der Verordnung über die Lärmkartierung) am 5.10.2021 im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Bis Ende 2018 erfolgten die Berechnungen nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie „Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen – VBUS“, die am 31.12.2018 durch die „Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) – BUB“ ersetzt wurde. Diese kommt nun in nochmals geänderter Form bei den anstehenden Projekten zur Lärmkartierung zur Anwendung.
Lärmkartierung gemäß EU-Directive 2002/49/EG
Vier Vorschriften und ihre Unterschiede
Damit „kämpfen“ die IMMI-Anwender bei der Berechnung von Straßenverkehrslärm mit vier Vorschriften. Auch wenn zwei davon bei aktuellen Projekten mittlerweile nicht mehr anwendbar sind, müssen deren Ergebnisse aus vorhergehenden Projekten weiterhin mit den „neuen“ Ergebnissen verglichen und Abweichungen bewertet werden. Das „Umschalten“ zwischen Berechnungsvorschriften geht in IMMI vergleichsweise einfach von der Hand, nichtsdestotrotz ist es gut und teilweise auch notwendig, die Unterschiede zu kennen.
Seit Kurzem liegt eine vom Umweltbundesamt beauftragte Studie vor, die genau dabei hilft: Im Rahmen eines Forschungsprojekts wurden die Unterschiede zwischen den einzelnen Berechnungstermen der vier genannten Berechnungsvorschriften analysiert und deren individuelle Effekte verglichen. Die Auswirkungen der schallquellen- und ausbreitungsbezogenen Änderungen auf die Immissionspegel wurden durch Modellrechnungen mit entsprechenden Parametervariationen gezeigt. Für die Vergleichsrechnungen wurde im wesentlichen IMMI als Berechnungswerkzeug verwendet.
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